Was macht ein Berufsbetreuer?

Welche Menschen bekommen Betreuung?

Berufsbetreuer übernehmen in unserer Gesellschaft eine verantwortungsvolle Aufgabe: Sie unterstützen und beraten volljährige Menschen, die im Leben nicht ohne fremde Hilfe zurechtkommen. Diese Menschen sind psychisch krank, körperlich oder geistig behindert und in ihrer Entscheidungs- oder Handlungsfähigkeit eingeschränkt. Sie können nicht selbst für ihre Angelegenheiten sorgen. Deshalb wird ihnen vom Gericht eine Betreuerin oder ein Betreuer zur Seite gestellt. Diese/r unterstützt die betroffenen Menschen rechtlich oder handelt stellvertretend für sie, zum Beispiel durch Regelung der Finanzen, Vertretung gegenüber Behörden, Organisation von pflegerischen Diensten oder Einwilligung in ärztliche Behandlungen.

Welche Aufgaben hat ein Berufsbetreuer?

Eine Betreuung wird immer für einzelne Aufgabenkreise festgelegt. Nur hierfür ist der Betreuer oder die Betreuerin zuständig, in allen anderen Bereichen handeln die Klient/innen selbstverantwortlich. Oft wird eine Betreuung für mehrere Bereiche eingerichtet.

Gesundheitssorge

  • ärztliche Behandlung sicher stellen
  • Pflegedienste beauftragen
  • Rehabilitationsmaßnahmen einleiten
  • Klinikbehandlung veranlassen

Vermögensregelung

  • Renten, Sozialhilfe oder Einkünfte geltend machen
  • Unterhaltspflichten prüfen
  • Schuldenregulierung einleiten
  • Erbangelegenheiten regeln
  • Vermögen und Finanzen verwalten

Heimangelegenheiten

  • Verträge prüfen und abschließen
  • Interessen gegenüber der Einrichtung vertreten

Wohnungsangelegenheiten

  • Wohnraum erhalten
  • Mietverträge prüfen und abschließen
  • Leben in der eigenen Wohnung sichern

Behördenangelegenheiten

  • Interessen vertreten
  • Aufenthaltsrechte für Menschen nicht deutscher Herkunft sichern
  • Ansprüche durchsetzen

Wie sieht der Alltag des Berufsbetreuers aus?

Der Berufsbetreuer unterstützt bei Dingen rund um die Wohnung, z.B. beim Bezahlen von Miete und Strom. Bei schwerwiegenden Entscheidungen, wie eine Wohnungskündigung, muss der Betreuer das Gericht fragen. Er unterstützt bei Behördenangelegenheiten, z.B. schreibt er Ämtern und Behörden Briefe oder stellt Anträge, etwa bei der Krankenkasse auf Zuzahlungsbefreiung oder der GEZ auf Rundfunk-Gebührenbefreiung.
Zudem unterstützt der Berufsbetreuer bei der Vermögenssorge, z.B. bei Bankangelegenheiten oder bei Bedarf bei der Einteilung des verfügbaren Geldes. Der Berufsbetreuer ist verpflichtet, alle finanziellen Angelegenheiten dem zuständigen Gericht mitzuteilen bzw. Rechenschaft abzulegen.

Was darf ein Berufsbetreuer?

Das Betreuungsrecht ist 1992 in Kraft getreten und löste das umstrittene Vormundschaftsrecht ab. Seitdem gibt es keine Entmündigungen mehr. Nach dem neuen Betreuungsrecht bleiben die Betroffenen geschäftsfähig, wahlberechtigt, ehe- und testierfähig. Eine Betreuung wird nur für einen bestimmten Zeitraum und für bestimmte Aufgabenkreise eingerichtet und wird konstant vom zuständigen Gericht überwacht und überprüft.

Wunsch und Wille der betreuten Menschen sind für Betreuer/innen handlungsweisend, es sei denn, sie laufen dem Wohl der Betroffenen zuwider. Rund 1,3 Millionen Menschen in Deutschland nutzen derzeit eine Betreuung – ihnen stehen rund 12.000 Berufsbetreuer/innen, Betreuungsvereine sowie eine Vielzahl ehrenamtlicher Betreuer/innen zur Verfügung.

Die Zahl von Menschen in komplexen Problemlagen steigt. Da Betreuer/innen und Betreuungsvereine viele Kompetenzen vorhalten – zum Beispiel in den Bereichen Recht, Medizin, Psychologie, Versicherungswesen – können sie Menschen vielfältig unterstützen. Oftmals bieten Betreuer/innen, und hier vor allem größere Betreuungsbüros und -vereine, eine breite Palette von Unterstützungsleistungen an. Dies können sein:

  • Beratung zu Pflegedienstleistungen
  • Beratung und Unterstützung zum Persönlichen Budget
  • Schuldnerberatung
  • Beratung von ehrenamtlichen Betreuer/innen

Wie wird eine Betreuung eingerichtet?

Betreuerinnen und Betreuer haben die Aufgabe, Menschen zu beraten, zu vertreten und zu unterstützen, die krank, geistig oder körperlich behindert sind oder unter psychischen Störungen leiden. Jeder Mensch kann jederzeit in diese Situation kommen – zum Beispiel durch einen Unfall oder durch eine Krankheit. Aufgrund ihrer Einschränkungen finden sich die Betroffenen in ihrem Leben oft nicht mehr zurecht: Sie vereinsamen, bezahlen ihre Rechnungen nicht, verschulden sich oder versäumen Arzt- und Behördentermine. Betreuer/innen unterstützen diese Menschen im Sinne eines „Managements auf Zeit“.

Die örtlichen Betreuungsbehörden oder das Amtsgericht stellen einen Betreuungsbedarf fest. Oft geschieht das aufgrund von Informationen aus der Nachbarschaft oder von Verwandten. Bevor eine Betreuung eingerichtet wird, müssen die zuständigen Richter/innen den betroffenen Menschen anhören – wenn möglich in seinem gewohnten Umfeld. Mitspracherecht haben die Betroffenen zum Beispiel bei der Betreuerauswahl. Nach gründlicher Prüfung entscheidet das Gericht darüber, ob eine Betreuung eingerichtet wird und wer den Fall übernimmt.

Wie lange läuft eine Betreuung?

Eine Betreuung ist keine Entmündigung und wird im Höchstfall für sieben Jahre eingerichtet. Die Dauer hängt immer vom Einzelfall ab. Zudem kann die betreute Person jederzeit den Antrag stellen, die Betreuung aufzulösen. Im Regelfall findet nach Ablauf der ursprünglich festgelegten Betreuungszeit eine erneute Anhörung statt. Danach wird über eine Wiederaufnahme oder die Auflösung der Betreuung entschieden. Gesetzlich geregelt ist, dass Betreuungen in spezifischen Aufgabenfeldern und nicht pauschal festgelegt werden. Auch wenn eine Betreuung eingerichtet wurde, kann die betroffene Person im Regelfall weiterhin eigenverantwortlich handeln. Eine Ausnahme bildet ein Einwilligungsvorbehalt.

Quelle: www.bdb-ev.de